Alarmanlage mit KfW-Förderung

KfW präzisiert Anforderungen, um über das Programm 455-E einen Zuschuss für elektronische Sicherheitstechnik zu bekommen:
Voraussetzung: G- und S-Nummer für jedes verbaute Produkt und ebenso für das Gesamtsystem
Weitere Zuschussbedingung: Nur zertifizierte Fachbetriebe dürfen elektronische Sicherheitstechnik planen, verbauen und warten / DeutscherHersteller hat Sicherheitslücke in 6000 Alarmanlagen bis heute nicht beseitigt

Die Förderbank KfW hat die Kriterien für die Vergabe von Zuschüssen für den Einbau von elektronischer Sicherheitstechnik präzisiert. Die
neuen Richtlinien betonen, dass der beliebte Zuschuss aus dem Programm 455-E nur dann gewährt wird, wenn neben den einzelnen
Produkten auch das komplette System eine Anerkennung besitzt. Vielen Fachbetrieben ist diese Notwendigkeit immer noch nicht
bewusst. Den Schaden haben die Verbraucher: Der erwartete Zuschuss wird verweigert, die Sicherheitslösung weist Lücken auf.


Bei der Realisierung von Haus- und Wohnungsumbauten spielen die verschiedenen Zuschüsse der Förderbank KfW seit jeher eine wichtige
Rolle. Mit dem Programm 455-E unterstützt die Bank auch den Einbau von Schutzmaßnahmen gegen Einbrüche. Die Gewährung der finanziellen
Hilfen ist an verschiedene Bedingungen geknüpft. Im Bereich der elektronischen Sicherheitstechnik ist es beispielsweise notwendig, dass
das eingebaute System den Anforderungen der Normen DIN VDE 0833 sowie DIN 50131 entspricht. Für die heute beliebte Integration von SmartHome-Anwendungen in elektronischer Sicherheitstechnik verweist die KfW auf die DIN VDE V 0826-1.

 
Seit Anfang Mai müssen ausführende Handwerksunternehmen die fachgerechte Umsetzung aller Maßnahmen sowie die Einhaltung der
genannten Normen mit der sogenannten „Fachunternehmerbestätigung“ bescheinigen. Damit unterstreicht die Bank die seit einigen Jahren geltende Anforderung, dass alle bei einer elektronischen Sicherheitslösung verwendeten Komponenten zertifiziert sein müssen. Ebenso müssen
Planung, Umsetzung und Service dieser Systeme durch entsprechend geschulte und zertifizierte Fachbetrieben durchgeführt werden. Was dies bedeutet, erklärt Alexander Balle, Sicherheitsexperte von Telenot: „Da sich die genannten Normen an den Standards der VdS Schadenverhütung
orientieren, ist für verwendete Einzelkomponenten die VdSGeräteanerkennungsnummer (G-Nummer) zwingend notwendig, und der
Fachbetrieb muss ein entsprechendes Zertifikat gemäß DIN 16763 ‚Dienstleistungsnorm für Sicherheitsanlagen‘ nachweisen, was durch die
Anerkennung des Fachbetriebs durch den VdS gegeben ist.“ 

Der VdS ist ein Unternehmen des Gesamtverbandes der Deutschen
Versicherungswirtschaft und arbeitet zum Schutz von Leib und Leben. Als offizielles Organ übernimmt er die Prüfung sowie die Zulassung von
Sicherheitsprodukten. Mit der VdS G-Nummer und der S-Nummer, welche das Zusammenspiel der Einzelkomponenten im System zertifiziert, hat
jeder Verbraucher die Garantie, dass diese Produkte absolut zuverlässig für den Schutz von Leib, Leben und Sachwerten sorgen.


Zudem hat die KfW in der neuen Fachunternehmerbestätigung die Anforderungen für Smart-Home-Anwendungen in elektronischer
Sicherheitstechnik entscheidend präzisiert. Denn aus dem Satz „Bei der Scharf- und Unscharfschaltung wird die Zwangsläufigkeit von der
vorgenannten Norm eingehalten“ lässt sich ableiten, dass auch das Zusammenspiel aller Komponenten im gesamten System zuverlässig sein
muss. Dieses Zusammenspiel der einzelnen Komponenten in einem funktionierenden smarten Alarmsystem wird ebenfalls durch den VdS
geprüft und in der Systemanerkennungsnummer (S-Nummer) festgehalten. „Die KfW unterstreicht damit unmissverständlich, dass einzelne Produkte, das komplette System sowie auch der umsetzende Fachbetrieb zertifiziert sein müssen, damit der Förderzuschuss 455-E gewährt werden kann“, so Balle. 

Dass diese Präzisierung notwendig ist, zeigt der Blick in die Angebote verschiedener Hersteller. Zwar tragen deren einzelne Produkte teilweise eine G-Nummer; doch die für die Bezuschussung notwendige S-Nummer fehlt häufig, beziehungsweise tragen nur zwei oder drei Produkte eine GNummer. Somit lässt sich gar kein vollumfängliches Gesamtsystem, in dem alle Bestandteile zugelassen sind, zusammenstellen. Und dennoch werben diese Hersteller mit der Fördermöglichkeit durch die KfW. „Dies kommt ganz klar einer Täuschung der Verbraucher gleich“, betont Balle und
folgert: „Wenn die einzelnen Komponenten nicht reibungslos zusammenspielen, entstehen Lücken im Sicherheitssystem, die es
Einbrechern leicht machen, in ein Gebäude einzudringen.“


Balle nimmt dabei nicht nur die Hersteller in die Pflicht. Auch zahlreiche Fachbetriebe kämen hier ihrer notwendigen Sorgfaltspflicht nicht nach.
Denn immer noch werden Lösungen an Endverbraucher verkauft und verbaut, die trotz klarem Kundenwunsch nicht förderfähig sind und zudem
keinen ausreichenden Schutz für Leib und Leben sowie Hab und Gut leisten. Zu dieser Sorgfaltspflicht zählt Balle auch, dass sich Fachbetriebe
und Hersteller darum kümmern, Schwachstellen schnellstmöglich zu beseitigen. „Erst im April hat das Computertechnik-Magazin C’t eine
gefährliche Sicherheitslücke in einer vernetzten Alarmanlage eines großen deutschen Herstellers bekannt gemacht. Das Brisante dabei: Der
Sicherheitsexperte, der das Problem entdeckt hat, kontaktierte den Hersteller bereits im Oktober 2020. Ein Firmwareupdate wurde im Januar
2021 zwar zur Verfügung gestellt. Dennoch waren laut Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik Ende April 2021 immer noch rund
6000 Anlagen in Deutschland von dem Problem betroffen“, berichtet Balle.


Damit solche Sicherheitslücken erst gar nicht entstehen, gehört es für Telenot, einem der renommiertesten Hersteller elektronischer
Sicherheitstechnik in Deutschland, seit vielen Jahren zum Standardverfahren, Produkte und Systeme den Testverfahren des VdS
Schadenverhütung zu unterziehen. Erst die Kombination von G- und SNummer gibt dem Verbraucher des weiteren die Sicherheit, dass alle
technischen Anforderungen, die von der KfW verlangt werden, erfüllt sind. Zudem erfüllen auch alle rund 480 Autorisierten Telenot-Stützpunkte die
von der Förderbank geforderte Zertifizierung. „Sicherheit ist Vertrauenssache. Dazu gehört auch Transparenz. Wenn Käufer eines
smarten Sicherheitssystems erst im Nachhinein erfahren, dass Hersteller mit falschen Versprechungen werben, Fachbetriebe ungenügende
Sicherheitssysteme geplant und verbaut haben und sie sich nicht darum bemühen, vorhandene Probleme schnellstmöglich zu beseitigen, bleibt das ungute Gefühl, mit einer lückenhaften Sicherheitslösung leben zu müssen. Das darf nicht sein“, stellt Alexander Balle klar.